AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 15.01.2024

 

Die nachstehenden Vertragsbedingungen bilden integrierenden und wesentlichen Bestandteil des Angebotes.

 

Die unterzeichnenden Parteien erklären ausdrücklich, nachfolgende Bestimmungen im Rahmen des künftigen Geschäftsverhältnisses zwischen NEOX (fortan: Auftragnehmer) und dem Kunden (fortan: Kunde oder Auftraggeber) anzuerkennen und diese bedingungslos einhalten zu wollen:

 

 

Art. 1 Vertragsabschluss und Geltung

Der Vertrag bzw. das Angebot gilt als uneingeschränkt angenommen, sobald der Kunde das Angebot gegenzeichnet oder wenn im beidseitigen Einvernehmen mit der Leistungserbringung begonnen wird.

Sollten einzelne Artikel oder Absätze dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, welche ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

 

Art. 2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

(2.1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im letztgültigen Angebot. Es besteht keine Erfüllungspflicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Folgen von nicht erbrachten Leistungen.

(2.2) Der Kunde wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(2.3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Dokumente, Logos, Fotos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichnungs-Rechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

 

Art. 3 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

 

Art. 4 Fristen

(4.1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht beidseitig schriftlich als verbindlich angenommen, als Richtwerte.

(4.2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für Dauer und Umfang des Hindernisses.

 

Art. 5 Vorzeitige Auflösung

(5.1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Erbringung der Leistung eine taugliche Sicherheit leistet;

(5.2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

Art. 6 Leistungsvergütung

(6.1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch auf Vergütung des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dieser Anspruch ist ab dem Moment fällig, wo er dem Kunden mitgeteilt wird. 

(6.2) Die Vergütung versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der bei Zahlung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(6.3) Alle Leistungen des Auftragnehmers, die laut Angebot nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten werden, müssen gesondert entlohnt werden. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

(6.4) Für alle auftragsgemäß erbrachten Leistungen des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt zu.

 



 

Art. 7 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(7.1) Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. 

(7.2) Im Falle eines Zahlungsverzuges können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer kann in dem Fall sämtliche noch offenen Teilforderungen sofort fällig stellen, auch wenn diese im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge anfallen.

(7.3) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 

Art. 8 Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen des Auftragnehmers, auch Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte bleiben bis zur Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare im Eigentum des Auftragnehmers und können im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden.

 

Art. 9 Kennzeichnung

Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

Art. 10 Gewährleistung

(10.1) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und allfällige Mängel als gebilligt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

(10.2) Schadensersatzansprüche des Kunden verwirken und verjähren sechs Monaten nach Anzeige des Schadens bzw. Mangels und jedenfalls, auch bei verdeckten Mängeln, ein Jahr ab Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

(10.3) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mangelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

(10.4) Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

(10.5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

(10.6) Eventuelle Schadenersatzansprüche dürfen der Höhe nach lediglich bis zum Netto-Auftragswert geltend gemacht werden.

 

Art. 11 Haftung

(11.1) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.

(11.2) Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund erbrachter Leistungen (z.B. Statusabgleiche und daraus folgernde Entscheidungen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war. Insbesondere haftet den Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Gerichtsspesen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche, welche Dritte geltend machen.

 

Art. 12 Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertrauliche Informationen sind alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, Ideen, Entwürfe, Kontakte und Materialien, die der Kunde im Zuge von Gesprächen oder Präsentationen vom Auftragnehmer erhält.

(12.1) Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich dazu, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die Geheimhaltung von vertraulichen Informationen sicher zu stellen.

(12.2) Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.

 

Art. 13 Datenschutz

(13.1) Die Datenschutzpraxis des Auftragnehmers entspricht den geltenden Gesetzen des italienischen Staates mit Bezug auf den Schutz persönlicher Daten (GvD Nr. 196 vom 30. Juni 2003). Die Überlassung und Einwilligung zur Verarbeitung der persönlichen Daten ist für die geschäftliche Zusammenarbeit zwingend notwendig. Dateninhaber ist der Auftragnehmer. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Einsichtnahme in diese Daten zu fordern oder deren Löschung oder Berichtigung zu fordern.

(13.2) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die vom Kunden bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsgestützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

 



 

Art. 14 Erfüllungsort

Der Erfüllungs- und/oder Erbringungsort für die Leistung ist im Einzelfall zu bestimmen. Der Kunde sorgt bei Anwesenheit des Auftragnehmers für ein passendes Arbeitsumfeld, welches z.B. Internetzugang, Druckerzugang und passende Räumlichkeiten beinhaltet. Für orts-unabhängige Leistungen steht es dem Auftragnehmer frei, Erfüllungs- und Erbringungsort im eigenen Ermessen zu wählen. Zwingend orts-gebundene Leistungen muss der Kunde rechtzeitig und jedenfalls mindestens 10 Werktage im Voraus anzeigen.

Art. 15 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Dienst oder in Geschäfts-Verbindung mit dem Auftragnehmer stehende Partner, Freelancer oder Mitarbeiter, weder direkt noch indirekt und in keiner Form zu beschäftigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit und endet frühestens 12 Monate nach der letzten geschäftlichen Kooperation oder Kündigung der Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und ev. Partnern, Freelancern oder Mitarbeitern. Das Abwerbeverbot gilt auch für eventuell verbundene Unternehmen des Auftraggebers und umfasst bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Auftrag des Auftragnehmers stehende Personen oder Betriebe als auch solche, welche erst während der Vertragslaufzeit beginnen, Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen diese Regelung wird mit dem höchsten der folgenden Beträge festgesetzt:
- Summe der vom Auftragnehmer an Kunden für den Einsatz des Partners, Freelancers oder Mitarbeiters verrechneten Leistungen innerhalb der letzten 6 Monate einer aktiven Zusammenarbeit
- Summe von 3 Bruttogehältern, wie sie dem abgeworbenen Mitarbeiter vom Auftraggeber zugestanden wurden
- 5.000€

 

Art. 16 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstandsvereinbarung

(15.1) Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen italienischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(15.2) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine einvernehmliche Lösung unter Einschaltung des Schiedsgerichts der Handelskammer Bozen anzustreben. Die Entscheidung soll dabei von einem Einzelrichter getroffen werden.

(15.3) Als Gerichtsstand wird Bozen vereinbart.

 

 


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Im Rahmen seiner Tätigkeit und für die oben genannten Zwecke kann der Verantwortliche Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die entweder als unabhängige Verantwortliche oder in seinem Namen und nach seinen Anweisungen als Auftragsverarbeiter tätig sind.
Dabei handelt es sich um Subjekte, die dem Verantwortlichen Verarbeitungs- oder instrumentelle Dienste zur Verfügung stellen. Sie können eine vollständige und aktuelle Liste der als Auftragsverarbeiter ernannten Subjekte anfordern, indem Sie sich an einen der unten angegebenen Ansprechpartner wenden.
Es ist nicht beabsichtigt, persönliche Daten in Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, oder an internationale Organisationen zu übermitteln.

RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Die GDPR weist der betroffenen Person die Ausübung der folgenden Rechte in Bezug auf die sie betreffenden persönlichen Daten zu (die zusammenfassende Beschreibung ist indikativ, für die vollständige Darlegung der Rechte, einschließlich der Einschränkungen derselben, verweisen wir auf die Verordnungen und insbesondere auf die Artikel 15-22):
- Zugang zu den personenbezogenen Daten (die betroffene Person hat daher das Recht, unentgeltlich Informationen über die vom Verantwortlichen gehaltenen persönlichen Daten sowie eine Kopie derselben in einem zugänglichen Format zu erhalten);
-Berichtigung der Daten (auf Anfrage des Betroffenen wird eine Berichtigung oder Ergänzung der personenbezogener Daten - die nicht Ausdruck von Bewertungselementen sind -, die unrichtig oder ungenau sind, auch wenn sie unrichtig oder ungenau geworden sind, weil sie nicht aktualisiert wurden, vorgenommen));
-Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden) (z.B. wenn die Daten sind im Hinblick auf die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind; sie unrechtmäßig verarbeitet wurden; um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen; bei Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person und keiner anderen bestehenden Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; wenn die betroffene Person sich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, der Verarbeitung widersetzt);
- Einschränkung der Verarbeitung (in bestimmten Fällen - Anfechtung der Richtigkeit der Daten innerhalb der für die Überprüfung erforderlichen Zeit; Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung mit Widerspruch gegen die Löschung; Notwendigkeit, sie für die Verteidigungsrechte der betroffenen Person zu verwenden, obwohl sie für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr nützlich sind; wenn es Widerspruch gegen eine Verarbeitung gibt, während die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden - die Daten werden so gespeichert, dass sie erforderlichenfalls wiederhergestellt werden können, aber in der Zwischenzeit können sie vom Verantwortlichen nicht eingesehen werden, es sei denn im Zusammenhang mit der Überprüfung der Gültigkeit des Antrags auf Einschränkung durch die betroffene Partei oder mit Zustimmung der betroffenen Partei oder zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts vor Gericht oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen des einschlägigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats);
- vollständiger oder teilweiser Widerspruch aus Gründen, die mit der besonderen Situation der betroffenen Person zusammenhängen, gegen die auf der Grundlage des berechtigten Interesses durchgeführte Verarbeitung (und unter bestimmten Umständen kann die betroffene Person in jedem Fall gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Einspruch erheben:: Werden personenbezogene Daten für Zwecke des Direktmarketings verarbeitet, hat die betroffene Person das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen, einschließlich der Erstellung von Nutzerprofilen, sofern diese mit diesem Direktmarketing in Zusammenhang stehen). Es ist jedoch zu beachten, dass im konkreten Fall der Versand des Newsletters auf der Grundlage der von der betroffenen Person erteilten Einwilligung erfolgt und daher der einfache Widerruf der Einwilligung durch diesen ausreicht, um die Verarbeitung zu beenden);
- Datenübertragbarkeit (wenn die Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags erfolgt und mit automatisierten Mitteln durchgeführt wird, erhält die betroffene Person auf ihren Antrag hin die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format und kann sie an einen anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem sie die Daten zur Verfügung gestellt hat, übermitteln und, sofern technisch möglich, diese Übermittlung direkt von diesem erhalten).
Die betroffene Person hat auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Garante per la Protezione dei dati personali) einzureichen, falls sie der Meinung ist, dass die sie betreffende Verarbeitung gegen die Anforderungen der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten verstößt; die Aufsichtsbehörde kann über die auf der Website der Behörde selbst angegebenen Kontaktdaten "www.garanteprivacy.it" kontaktiert werden. In jedem Fall möchten wir die Möglichkeit haben, im Voraus auf die Bedenken der betroffenen Personen einzugehen, die sich an die E-Mail-Adresse [email protected] oder an die anderen oben angegebenen Kontaktdaten des Verantwortlichen wenden können, um sich über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten und die Ausübung ihrer Rechte zu informieren.